Change History
The change involves updates to the text describing Pinterest's compliance with EU regulations, including changes to dates for publishing transparency reports and links to external resources.
| Timestamp | Status | Change Type | Significance | Links ± | |
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17 Aug 2026, 21:11 (Berlin)
Content updated
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Changed | content update | significant | — | › |
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15 Aug 2026, 21:05 (Berlin)
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14 Aug 2026, 13:02 (Berlin)
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13 Aug 2026, 21:01 (Berlin)
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11 Aug 2026, 20:56 (Berlin)
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9 Aug 2026, 20:52 (Berlin)
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7 Aug 2026, 20:46 (Berlin)
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Unchanged | — | — | — | |
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5 Aug 2026, 20:41 (Berlin)
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3 Aug 2026, 20:37 (Berlin)
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1 Aug 2026, 20:33 (Berlin)
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30 Jul 2026, 20:30 (Berlin)
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28 Jul 2026, 20:27 (Berlin)
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28 Jul 2026, 19:23 (Berlin)
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26 Jul 2026, 21:16 (Berlin)
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24 Jul 2026, 21:12 (Berlin)
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22 Jul 2026, 21:09 (Berlin)
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20 Jul 2026, 21:06 (Berlin)
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18 Jul 2026, 21:02 (Berlin)
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Unchanged | — | — | — | |
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16 Jul 2026, 20:59 (Berlin)
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14 Jul 2026, 20:55 (Berlin)
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12 Jul 2026, 20:50 (Berlin)
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9 Jul 2026, 15:52 (Berlin)
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7 Jul 2026, 15:48 (Berlin)
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5 Jul 2026, 15:44 (Berlin)
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3 Jul 2026, 15:41 (Berlin)
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2 Jul 2026, 22:11 (Berlin)
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2 Jul 2026, 16:25 (Berlin)
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1 Jul 2026, 15:36 (Berlin)
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29 Jun 2026, 15:27 (Berlin)
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27 Jun 2026, 13:47 (Berlin)
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24 Jun 2026, 21:50 (Berlin)
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18 Jun 2026, 09:00 (Berlin)
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17 Jun 2026, 11:31 (Berlin)
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15 Jun 2026, 13:09 (Berlin)
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Unchanged | — | — | — | |
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15 Jun 2026, 12:53 (Berlin)
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11 Jun 2026, 13:57 (Berlin)
Content updated
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Changed | noise | — | — | › |
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10 Jun 2026, 09:50 (Berlin)
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1 Jun 2026, 11:46 (Berlin)
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29 May 2026, 13:39 (Berlin)
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28 May 2026, 17:02 (Berlin)
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27 May 2026, 11:13 (Berlin)
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26 May 2026, 11:03 (Berlin)
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22 May 2026, 18:15 (Berlin)
Content updated
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21 May 2026, 11:39 (Berlin)
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20 May 2026, 11:19 (Berlin)
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19 May 2026, 09:09 (Berlin)
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17 May 2026, 09:10 (Berlin)
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15 May 2026, 10:13 (Berlin)
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14 May 2026, 19:42 (Berlin)
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14 May 2026, 06:47 (Berlin)
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14 May 2026, 06:33 (Berlin)
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12 May 2026, 11:24 (Berlin)
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5 May 2026, 16:06 (Berlin)
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4 May 2026, 14:47 (Berlin)
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3 May 2026, 18:54 (Berlin)
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2 May 2026, 20:35 (Berlin)
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1 May 2026, 12:08 (Berlin)
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Current Content
Pinterest setzt sich seit langem dafür ein, einen sicheren und positiven Ort im Internet zu schaffen. Wir entwickeln unsere Richtlinien, Produkte und Partnerschaften kontinuierlich weiter, um die Sicherheit und das Wohlergehen unserer Community zu gewährleisten, da es für die Nutzer*innen unserer Plattform wichtig ist. Wir betrachten das Gesetz über digitale Dienste (GdD) als Fortführung unseres Anliegens, Pinterest zu einem inspirierenden und einladenden Ort für alle zu machen.
Das GdD ist ein einheitlicher Rechtsrahmen für Anbieter digitaler Dienste in der Europäischen Union (EU). Das GdD zielt darauf ab, ein sicheres, prognostizierbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld zu schaffen, und etabliert dazu in den EU-Mitgliedstaaten ein einheitliches Regelwerk für Transparenz und Rechenschaftspflicht von Online-Plattformen.
Wenn es auf Pinterest Inhalte gibt, die nach EU-Recht illegal sein könnten, kannst du sie melden. Nutze dazu unsere Meldefunktionen in der App und im Webbrowser oder das folgende Formular: https://pinterest.com/about/dsa/.
Informationen über Nutzer in der EU
Gemäß Artikel 24 Absatz 2 des GdD sind Online-Plattformen dazu verpflichtet, alle sechs Monate Informationen über die durchschnittliche Anzahl ihrer monatlich aktiven Nutzer in der EU zu veröffentlichen. Diese Vorgabe dient dazu, festzustellen, ob eine Online-Plattform als „sehr große Online-Plattform“ gilt. Laut GdD wird eine Plattform dann als sehr große Online-Plattform eingestuft, wenn sie mindestens 45 Millionen monatlich aktive Nutzer in der EU verzeichnet. Unsere Berechnungen haben ergeben, dass Pinterest im Zeitraum von Januar 2026 bis Juni 2026 durchschnittlich 87.497.257 monatlich aktive Nutzer in der EU verzeichnen konnte. Als monatlich aktive Nutzer definieren wir authentifizierte Pinterest-Nutzer, die während dieses Zeitraums mindestens einmal unsere Webseite besuchen, unsere mobile App öffnen oder über eine unserer Browser- oder Webseiten-Erweiterungen, wie dem „Merken“-Button, mit Pinterest interagieren.
Gemäß Artikel 24 Absatz 2 werden wir im Februar 2027 aktualisierte Informationen veröffentlichen.
Zentrale Anlaufstelle
Gemäß Artikel 11 und 12 des GdD müssen Online-Plattformen eine zentrale Anlaufstelle benennen. Dies ermöglicht eine direkte Kommunikation mit Nutzern in der EU, der Europäischen Kommission, den Behörden der EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Ausschuss für digitale Dienste hinsichtlich der Anwendung des GdD.
Diese Parteien können sich bei Anliegen zum GdD unter dsa-poc@pinterest.com an Pinterest wenden. Die Kommunikation über diese E-Mail-Adresse erfolgt auf Englisch. Bei Bedarf stehen wir auch für Kommunikation in anderen Sprachen zur Verfügung.
Wenn du der Meinung bist, dass Inhalte auf Pinterest in der Europäischen Union illegal sind oder gegen die Community-Richtlinien von Pinterest verstoßen, ist eine Meldung direkt über die Pinterest-Plattform der effektivste Weg, damit Pinterest das Material schnell überprüfen kann. Und falls du eine Anfrage hast, die nichts mit dem GdD zu tun hat, findest du in unserem Help Center den richtigen Ansprechpartner.
Streitigkeiten über Nutzerinhalte und Konten
Gemäß dem GdD hast du die Möglichkeit, Entscheidungen von Online-Plattformen in Bezug auf Inhalte und Nutzerkonten anzufechten. Falls du der Ansicht bist, dass wir irrtümlicherweise Maßnahmen bezüglich deines Kontos ergriffen haben oder Inhalte zu Unrecht gemeldet wurden, kannst du innerhalb von sechs Monaten unsere Entscheidung anfechten. Dies kannst du über unser Portal für Meldungen und Verstöße tun. Du kannst solche Entscheidungen auch gemäß anwendbarem Recht vor Gericht anfechten.
Du hast auch die Möglichkeit, dich an eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zu wenden, um Streitigkeiten mit uns bezüglich deines Kontos oder gemeldeter Inhalte beizulegen. Dies gilt auch dann, wenn du mit dem Ergebnis einer Beschwerde nicht einverstanden bist. Entscheidungen von außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen sind weder für dich noch für Pinterest verbindlich.
Die Europäische Kommission veröffentlicht und aktualisiert eine Liste zertifizierter außergerichtlicher Streitbeilegungsstellen. Weitere Informationen zu den zertifizierten außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen findest du auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Jede zertifizierte Stelle verfügt über eine Liste von Regeln und Verfahren, die im Falle einer Beschwerde zu befolgen sind. Weitere Informationen über das Verfahren zur Einreichung einer Beschwerde bei einer außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle findest du auf der Website der jeweiligen Stelle.
Transparenzbericht
Unseren Transparenzbericht zum Gesetz über digitale Dienste findest du auf unserer Richtlinienseite. Dieser Bericht enthält Daten zu Inhalten, Nutzern und meldenden Personen aus allen EU-Mitgliedstaaten. Im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste und darüber hinaus wird Pinterest weiterhin daran arbeiten, eine positive Nutzererfahrung zu bieten, den Nutzern mehr Kontrolle zu geben und durch unsere Transparenzmaßnahmen unser Ziel zu verfolgen, einen sicheren und positiven Online-Raum zu schaffen.
Nachwahlbewertung
Unsere Nachwahlbewertung der Europawahl, die vom 6. bis 9. Juni 2024 stattfand, ist jetzt auf unserer Richtlinienseite verfügbar. Der Bericht fasst die Maßnahmen zusammen, die Pinterest ergriffen hat, um systemische Risiken für den Wahlprozess zu minimieren. Dazu gehören konkrete Maßnahmen, die während der Europawahl umgesetzt wurden, sowie eine Bewertung ihrer Wirksamkeit.
Prüfbericht und Bericht über die Umsetzung der Prüfempfehlungen
Artikel 37 des GdD und die Delegierte Verordnung über unabhängige Prüfungen verlangen von sehr großen Online-Plattformen, dass sie jährlich einen unabhängigen Prüfer beauftragen, um die Einhaltung ihrer GdD-Verpflichtungen und -Zusagen zu überprüfen.
Der unabhängige Prüfer muss einen Bericht vorlegen, der seine Schlussfolgerungen zu jeder GdD-Verpflichtung und -Zusage enthält. Außerdem wird ein Gesamturteil abgegeben, das entweder „Positiv“, „Positiv mit Anmerkungen“ oder „Negativ“ lautet. Lautet die Bewertung nicht „positiv“, müssen Verbesserungsmaßnahmen empfohlen werden. Gemäß der Delegierten Verordnung müssen unabhängige Prüfer eine „negative“ Gesamtbewertung abgeben, wenn nur eine Verpflichtung „negativ“ bewertet wird.
Nach Erhalt des Prüfberichts haben sehr große Online-Plattformen einen Monat Zeit, um einen Bericht über die Umsetzung der Prüfempfehlungen zu erstellen. In diesem Bericht ist darzulegen, welche Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen des unabhängigen Prüfers ergriffen werden bzw. warum dies nicht geschehen wird, und es sind Alternativvorschläge zu unterbreiten.
Artikel 42 Absatz 4 des GdD sieht vor, dass große Online-Plattformen sowohl den Prüfbericht als auch den Bericht über die Umsetzung der Prüfempfehlungen spätestens drei Monate nach Erhalt des Prüfberichts öffentlich zugänglich machen. Öffentlich zugängliche Berichte können geschwärzt werden, um die Offenlegung vertraulicher oder sensibler Informationen zu verhindern.
Den aktuellen Prüfbericht findest du hier:
Öffentlich zugängliche Berichte können geschwärzt werden, um die Offenlegung vertraulicher oder sensibler Informationen zu verhindern.
Den aktuellen Bericht über die Umsetzung der Prüfempfehlungen findest du hier:
- Bericht über die Umsetzung der DSA-Prüfempfehlungen 2025
- Bericht über die Umsetzung der DSA-Prüfempfehlungen 2024
Bericht zur systemischen Risikobewertung und -minderung
Die Artikel 34 und 35 des GdD verpflichten sehr große Online-Plattformen, systemische Risiken, die sich aus dem Design oder der Funktionsweise ihrer Dienste sowie der damit verbundenen Systeme und deren Nutzung in der EU ergeben, zu identifizieren, zu analysieren, zu bewerten und zu mindern. Bei der Risikobewertung müssen auch bestimmte Einflussfaktoren berücksichtigt werden, wie sie in Artikel 34 Absatz 2 beschrieben sind.
Gemäß Artikel 42 Absatz 4 des GdD müssen große Online-Plattformen spätestens drei Monate nach Erhalt des jährlichen Prüfberichts einen Bericht veröffentlichen, in dem sie die Ergebnisse ihrer Risikobewertung und die zur Risikominderung ergriffenen spezifischen Maßnahmen darlegen. Die aktuellen Berichte zur systemischen Risikobewertung und -minderung sind hier verfügbar:
- Bericht zur systemischen Risikobewertung und -minderung 2025
- Bericht zur systemischen Risikobewertung und -minderung 2024
- Bericht zur systemischen Risikobewertung und -minderung 2023
Öffentlich zugängliche Berichte können geschwärzt werden, um die Offenlegung vertraulicher oder sensibler Informationen zu verhindern.
Zugriff auf Daten von ForschendenZugriff auf Daten für zugelassene Forscher
Infolge einer Aufforderung durch die irische Medienaufsicht Coimisiún na Meán (CnaM) ist Pinterest verpflichtet, zugelassenen Forschern Zugang zu Daten zu gewähren, damit sie zu systemischen Risiken und Minderungsmaßnahmen in der EU forschen können. Unter zugelassene Forscher fallen alle, die gemäß CnaM die in Artikel 40 Absatz 8 des GdD genannten Kriterien erfüllen.
Forscherinnen und Forscher, die daran interessiert sind, auf Daten zuzugreifen, finden im DSA Data Access Portal der Europäischen Kommission Informationen zu den Anforderungen und dem Antragsverfahren. Für Informationen und Unterstützung mit Blick auf den Datenzugriff auf Pinterest, kontaktiere uns unter dsa-poc@pinterest.com.
Datenkatalog
Damit sich die zugelassenen Forscher einen Überblick über die für ihre Forschungen zu systemischen Risiken und den damit verbundenen Minderungsmaßnahmen verfügbaren Pinterest-Daten verschaffen können, haben wir einen „Datenkatalog“ erstellt. Zugelassene Forscher sind gemäß Artikel 40 Absatz 4 des GdD berechtigt, ihn von Pinterest anzufordern.
Dies umfasst Daten zu den systemischen Risiken in der EU, die Pinterest in den jährlichen Risikobewertungen und im Zusammenhang mit seinen Risikominderungsmaßnahmen identifiziert hat. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die unten genannten Daten nur auf die EU.
Daten zu Pinterest-Nutzern
- Follower und folgen
- Aggregierte und/oder durchschnittliche Anzahl der Konten, die Follower sind/die dir folgen
- Inhalt
- Aggregierte und/oder durchschnittliche Anzahl der erstellten Pins
- Aggregierte und/oder durchschnittliche Anzahl der weitergepinnten Pins
- Aggregierte und/oder durchschnittliche Anzahl der erstellten Pinnwände
- Nachrichten
- Anzahl der Nutzer, die mindestens eine Nachricht gesendet haben
- Durchschnittliche Anzahl an Nachrichten pro Absender
Interaktionsdaten
- Kommentare
- Anzahl der Nutzer, die mindestens einen Kommentar verfasst haben
- Durchschnittliche Anzahl von Kommentaren pro Kommentator
- Aggregierte Anzahl an Kommentaren zu Pins
- Interaktionsmetriken für organische Inhalte (z. B. Inhalte, die ohne kostenpflichtige Anzeigen oder Werbung erstellt und verbreitet werden)
- Impressions: die Häufigkeit, mit der Nutzer einen Pin für mindestens ein Pixel des Bilds mindestens eine Sekunde lang angesehen haben
- Anzahl der eindeutigen Nutzer, die einen Pin gesehen haben
- Häufigkeit, mit der sich Nutzer einen Pin gemerkt haben
- Häufigkeit, mit der Nutzer einen Pin in Close-up angesehen haben (d. h. als Vollbild)
- Anzahl der Klicks von Nutzern zum Öffnen des In-App-Browsers über einen Pin
Daten zur Inhaltsmoderation
- Moderation bei organischen Inhalten und Konten
- Anzahl der Meldungen, die über das EU-Meldeformular für illegale Inhalte von Pinterest erhalten wurden, aufgeschlüsselt nach Art der Inhalte und nach Region, in der sich laut Meldung der illegale Inhalt befindet.
- Durchschnittliche Zeit zum Ergreifen von Maßnahmen nach der Überprüfung des Formulars zur Meldung illegaler Inhalte der EU
- Anzahl der deaktivierten Pins, Pinnwände oder Konten, aufgeschlüsselt nach verstoßener Richtlinie und Art der Aktion (z. B. manuell, hybrid oder automatisiert)
- Anzahl der Konten, die deaktiviert wurden, weil sie die Altersanforderungen von Pinterest nicht erfüllt haben
- Anzahl der Pins, Pinnwände oder Konten, bei denen die Verbreitung eingeschränkt wurde (d. h. sie werden nicht über die Empfehlungs- oder Entdeckungsoberfläche von Pinterest verbreitet), aufgeschlüsselt nach verstoßener Richtlinie und Art der Aktion (z. B. manuell, hybrid oder automatisiert)
- Anzahl der in einem bestimmten EU-Gebiet gesperrten Pins, Pinnwände oder Konten
- Anzahl der Beschwerden wegen von Nutzern bearbeiteter Pins, Pinnwände oder Konten
- Durchschnittliche Bearbeitungszeit für Beschwerden
- Anzahl der Konten, die aufgrund der wiederholten Delivery von offensichtlich illegalen Inhalten, offensichtlich unbegründeten Meldungen oder offensichtlich unbegründeten Beschwerden gesperrt wurden
- Werbemoderation
- Anzahl der abgelehnten oder eingeschränkt genehmigten Werbung (d. h. Werbung mit eingeschränkter Genehmigung)
- Anzahl der Werbeanzeigen, die wegen Verstößen gegen geltende Richtlinien entfernt wurden, aufgeschlüsselt nach den Gründen für die Einschränkung
- Anzahl der Werbekunden, die wegen Verstößen gegen geltende Richtlinien deaktiviert wurden, aufgeschlüsselt nach den Gründen für die Einschränkung
- Anzahl der Beschwerden, die wegen abgelehnter Werbung oder der Deaktivierung von Werbekunden eingegangen sind
- Händlermoderation
- Anzahl der abgelehnten Händler, aufgeschlüsselt nach Ablehnungsgrund und Art der Aktion (z. B. manuell, hybrid oder automatisiert)
- Anzahl der Beschwerden wegen abgelehnter Händlerkonten
- Domain-Moderation
- Anzahl der blockierten Domains, aufgeschlüsselt nach Richtlinienverstoß und Art der Aktion (z. B. manuell, hybrid oder automatisiert)
- Anzahl der Beschwerden wegen gesperrter Domains
Modalitäten für die Datenweitergabe
Die Methoden zum Teilen der zuvor genannten Daten hängen von der Art und Vertraulichkeit der angeforderten Daten ab. Bei allgemeinen Anfragen, die sich nicht auf vertrauliche Informationen oder andere kommerzielle Interessen von Pinterest beziehen, können Daten über Standardmethoden geteilt werden, z. B. als PDF-Datei, über ein Shared Drive oder über die Cloud. Bei Anfragen, die sensible Datenkategorien betreffen, z. B. vertrauliche oder andere betrieblich sensible Daten von Pinterest, erfolgt die Weitergabe über sichere Methoden, wie Data Clean Rooms oder andere sichere Umgebungen, um gemessen an der Sensibilität der Daten ein Höchstmaß an Schutz zu gewährleisten.
Zu den technischen, organisatorischen und rechtlichen Bedingungen, die die Delivery von Daten ermöglichen, gehören womöglich sichere Zugangsmethoden, Datenminimierung oder Anonymisierung sowie angemessene Zugriffskontrollen einschließlich zeitlich begrenzter Zugriffe. Es gelten ggf. auch rechtliche Bedingungen, wie datenschutzrechtliche Vereinbarungen oder die Einhaltung anwendbarer Gesetze. Die spezifischen Bedingungen für den Datenzugriff hängen von der Art und dem Vertraulichkeitsniveau jeder Anfrage ab und werden von Fall zu Fall festgelegt.
Zugriff auf Daten für nicht zugelassene Forscher
Artikel 40 Absatz 12 des GdD verpflichtet Online-Plattformen, Forschenden Zugang zu öffentlich zugänglichen Daten zu gewähren, damit diese Forschungen durchführen können, die zur Erkennung, Identifizierung und zum Verständnis systemischer Risiken in der Union beitragen, sofern sie bestimmte, im GdD festgelegte Bedingungen erfüllen. Qualifizierte Forschende können über das Aufnahmeformular für Wissenschaftler eine Anfrage stellen, und ein Mitglied des Pinterest-Teams wird ihnen antworten.